Bringen Sie Ihre sensiblen Daten in Sicherheit!

Sie arbeiten mit Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten-, oder Mandantendaten? Dann müssen Sie die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigen. Das heißt, Sie sollten seit Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Bußgelder bis zu 25 000 Euro. Diese Regelung gilt auch für kleine und mittelständische Betriebe sowie für alle, die im Gesundheitsbereich arbeiten.

Vielen Unternehmern, Ärzten oder auch Steuerberatern ist das Problem bekannt. Allerdings wird es häufig nicht mit der notwendigen Konsequenz gelöst. Das zeigt sich spätestens beim allzu sorglosen Umgang der Mitarbeiter mit sensiblen Kundendaten. Oder spätestens bei Verlust oder Diebstahl der Daten.

Datenschutzbeauftragte können Angestellte des Unternehmens oder ein externer Datenschutzbeauftragter wie Dr. Tilo Levante sein. Voraussetzung für eine Berufung ist eine entsprechende Qualifikation als Datenschutzbeauftragter sowie technische und fachliche EDV Kompetenz.



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